Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 
Stand 01.01.2022
Journeyfirst bietet eine Dienstleistung im Bereich des Shuttle – Services an.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.

Mit der Buchung der Services der Journeyfirst über der Webseite der Journeyfirst: www.journeyfirst.de oder über Journeyfirst  E-Mail-Adresse: info@journeyfirst.de stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

(1) Dem Anbieter und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu. (2) Zusätzlich kann der Kunde bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei dem Anbieter entstanden ist. (3) Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an info@journeyfirst.de erfolgt sind.

 

II. Shuttle-Parken

1. Die Buchung des Produktes “Shuttle-Parken“ sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Journeyfirst, Borsigstraße 12 in 40880 Ratingen.

2. Das Journeyfirst Team organisiert den Transfer des Kunden vom Journeyfirst Parkplatz zum Flughafen Düsseldorf und wieder zurück mittels des sogenannten Shuttle-Parkings.

3. Mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände des Anbieters stellt dieser für maximal zwei Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service für den Transfer zum Flughafen Düsseldorfer und zurück zur Verfügung.

4. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird kostenlos befördert. Der Anbieter ist zur Beförderung von Sondergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.

5. Der Shuttle-Service erfolgt in der Regel alle 30 Minuten oder auch im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.

6. Die Beförderung zum/vom Flughafen Düsseldorf erfolgt in der Regel bis zum Abflug-Terminal B-C bzw. bis zur Eingangstür Nummer 11.

7. Die Beförderung zum/vom Rhein-Kreuzfahrthafen erfolgt in der Regel bis zum/von jeweiligen Boarding-Steig.

8. Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf zum Betriebsgelände des Anbieters erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Landung und Abholung hat der Kunde den Anbieter zu benachrichtigen, damit umgehend ein Fahrzeug zur Abholung geschickt werden kann.

9.  Der Anbieter ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

10. Kindersitze werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben, damit der Anbieter eine entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

11. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von Journeyfirst in Schadensfällen sowie bei Vandalismus und höherer Gewalt bzw. bei Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeugverkehrssicher, haftpflicht-versichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Journeyfirst berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

12. Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während Journeyfirst Nachtzeiten bleibt der Anbieter für den Transfer zurück zum Parkplatz unabhängig. Die Nachtzeiten von Journeyfirst sind von 24:00 Uhr bis 03:00 Uhr.

13. Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern und später als gebucht zurückkehren, berechnet das Journeyfirst Team, bei Außenparkplätzen jeweils 10,00€ pro Verlängerungstag innerhalb der ersten 5 Tage Verlängerung, danach fallen für jeden weiteren Tag 5,00€ an. Verlängert der Kunde seinen Aufenthalt und kehrt später als gebucht zurück bei Überdachten Parkplätzen, fallen die Kosten innerhalb der ersten 5 Tage auf 15€ an. Jeder weitere Tag bei Überdachten Parkplätzen wird mit einer Gebühr von 7,50€ berechnet. Im Falle einer Vollbelegung bei überdacht geparkten Fahrzeugen behält sich das Unternehmen vor, die Fahrzeuge auf frei stehenden Parkplätzen für die Gebühren der Außenparkplätze zu stellen.

14. Für Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, muss bei der zu tätigenden Buchung dies angegeben werden. Bei Wohnmobilen, Transportern und Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der dann mit 3,00 € pro angefangenen Tag zu vergüten ist.

15. Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Journeyfirst nicht an, es sei denn, Journeyfirst hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

16. Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels haftet Journeyfirst allein für die Anschaffung eines neu/Ersatz Schlüssels. 

17. Jeder Kunde ist verpflichtet, bei Abgabe des Fahrzeugschlüssels, einen Ersatzschlüssel bei sich zu führen. Die Reise und Aufenthaltskosten aufgrund eines verlorenen Fahrzeugschlüssels werden nicht durch Journeyfirst vergütet. Für Zusatzkosten, wie Reise und Aufenthaltskosten, hat der Kunde eigenständig zu sorgen.

 

III. Vertragsinhalt 

Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde an Journeyfirst das Fahrzeug übergibt, welches er auch bei seiner Reservierung angegeben hat. Es steht Journeyfirst frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme (Zustimmung) des Fahrzeuges durch Journeyfirst zustande.

1. Der Anbieter bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von dem Anbieter betriebenen Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den Shuttle-Service des Anbieters zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen.

2. Der Anbieter verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Dem Anbieter ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken.

3. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). In so einem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach einer angemessenen Frist entfernt, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

4. In dem übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährlichen Stoffe gelagert werden.

5. Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.

6. Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen anzupassen. Journeyfirst schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen eine falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.

7. Da Journeyfirst mehrere Parkflächen im Raum des Düsseldorfer Flughafens unterhält, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen, von der angegebenen Kilometeranzahl auf der Journeyfirst Website abweichen. Eine gefahrene Kilometeranzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.

8. Journeyfirst übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Journeyfirst nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.

9. Es werden i. d. R. nur Personenkraftwagen entgegengenommen. Die Annahme anderer Fahrzeuge, bedarf der vorherigen, besonderen Zustimmung der Journeyfirst, bei der Buchung.

10. In dem übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährlichen Stoffe gelagert werden.

11. Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.

12. Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen anzupassen. Journeyfirst schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen eine falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.

13. Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern der Journeyfirst oder anderem autorisierten Personal ist Folge zu leisten.

14. Bei der Buchung eines Parkplatzes der Journeyfirst, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Journeyfirst bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab per Banküberweisung, PayPal, sowie die Karten und Barzahlung direkt am Parkplatz an. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen nach Absprache und Zustimmung, möglich.

 

IV. Haftung

1. Journeyfirst haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfalts- pflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung gemäß der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern Journeyfirst.

2. Journeyfirst haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.

3. Journeyfirst übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und kleine bzw. geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. die schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. am Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind und des Weiteren in der Haltezone am Flughafen das Parkgebühren freie Zeitkontingent nicht ausreicht, um kleine Schäden zu erfassen und in der erforderlichen Mindestqualität fotografisch oder videografisch zu dokumentieren oder zu protokollieren.

Werden bei der Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach seiner Meinung vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch Journeyfirst oder durch einen Journeyfirst  Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.

4.Journeyfirst haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Journeyfirst nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

5. Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn, es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

6. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.

7. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Journeyfirst bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Der Mitarbeiter von Journeyfirst nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige des Schadens spätestens 14 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeuges schriftlich bei Journeyfirst unter der unten genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.

8. Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Journeyfirst entstanden sind, behalten wir Journeyfirst das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 100,00 €.

9. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seinen Angestellten und/oder durch seinen anderen Begleitern der Journeyfirst schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aus einem aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles an Journeyfirst ab, sofern dieser ein Schaden entstanden ist.

10. Bei der Buchung einer Journeyfirst Aufbereitungspakete gelten die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Journeyfirst.

11. Bei der Buchung Journeyfirst angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Journeyfirst Team das Kundenfahrzeug zu einer in Ratingen befindlichen Waschstraße. Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen beanspruchten Wachstraßenbetreibers. Eine Haftung von Journeyfirst für evtl. entstandene Kratzer oder Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

12. Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.

13. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S.1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

14. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.

15. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.

16. Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel). 

17. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung des Anbieters in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.

18. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.

 

V. Datenschutzerklärung 


1. Die der Journeyfirst zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den Regelungen der DSGVO geschützt. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

2. Folgende Kundendaten werden bei Buchungen erhoben und gespeichert:

– Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind:

– (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
– Daten zum Kundenfahrzeug
– Reisedaten

Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o. ä. notwendig ist, dürfen die an das Team der Journeyfirst übermittelten Daten an den jeweiligen Leistungserbringer weitergegeben werden.

VI. Schlussbestimmungen

1. Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright der Journeyfirst. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von Journeyfirst gestattet.

2. Alle in diesen AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.

3. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für das nachstehend genannte Unternehmen und ersetzen alle vorher veröffentlichten AGBs. Journeyfirst Borsigstraße 12 40880 Ratingen

Tel.: +49 (0) 2102 565 048 2  Mobil.: +49 162 268 18 34 Inhaberin: Fatemehalsadat Poorhashemi Ratingen, den 01.01.2022 

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